Kurz nach Weihnachten 2020 wurde der erste Impfstoff gegen COVID-19 in Deutschland zugelassen. Bis jedoch ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehen, gibt es eine gewisse Staffelung. Impfungen sollen zunächst bestimmten Risikogruppen und medizinischem Personal angeboten werden. Gemäß der Impfverordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde und die ab dem 15. Dezember 2020 in Kraft ist, soll in drei Priorisierungsstufen geimpft werden.
Zugang zur Impfung für Parkinson-Patienten
Die Impfverordnung sieht folgende Priorisierungen vor: Mit höchster Priorität und damit als erste können laut Verordnung alle über 80-Jährigen geimpft werden, außerdem Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst sowie Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten. Zur Gruppe mit der zweitgrößten Priorität zählen laut Verordnung unter anderem alle Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, etwa nach Organtransplantation sowie enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren. Parkinson-Patienten gehören zur Gruppe mit der dritthöchsten Priorität, es sei denn, sie fallen aus anderen Gründen in Gruppe 1 oder 2, ebenso wie über 60-Jährige oder Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufgrund einer chronischen Erkrankung – und hier kommen dann alle Parkinson-Patienten in Frage. Auch Personal in Hausarztpraxen und Laboren zählt zu dieser Gruppe. Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ist bei Parkinson-Patienten sehr differenziert zu betrachten. Weitere Faktoren, wie Alter, Begleiterkrankungen oder bestimmte medikamentöse Therapien (Beispiel: Immununterdrückende Medikamente für eine begleitende Krebserkrankung oder Rheuma) spielen eine Rolle. Eine pauschale Beratung ist daher nicht möglich. So kann es durchaus möglich sein, dass ein Parkinson-Patient mit Chemotherapie wegen einer begleitenden Krebserkrankung nicht geimpft werden darf. In diesem Fall wäre dann wichtig, dass sich alle Angehörigen oder Personen, die im selben Haushalt leben, impfen lassen, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Sicherheit und Wirksamkeit für Parkinson-Patienten
Wie wirksam mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 speziell bei Parkinson-Patienten sind, kann aktuell noch nicht sicher beantwortet werden. Gleiches gilt auch für die Verträglichkeit der Impfung im Zusammenspiel mit Parkinson-Medikamenten. Bislang gibt es keine verlässlichen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes für Parkinson-Patienten. Hierfür sind weitere Studien erforderlich.
Wirkprinzip Laut Zulassungsstudie, an der bislang weltweit mehr als 43.500 Menschen teilgenommen haben, könnte der Impfstoff eine Erkrankung an COVID-19 zu 95 % verhindern. Das bei den Studienteilnehmern beobachtete Nebenwirkungsprofil entspricht nach derzeitigem Stand weitgehend dem bereits bekannter Impfungen. Es handelt sich um neuartige mRNA-Impfstoffe. mRNA steht für messenger- oder auch Boten-RNA. Der mRNA-Impfstoff enthält die Bauanleitung für eine bestimmtes Protein des SARS-VoV2-Virus, das sogenannte Spike-Protein. Die mRNA wird in liposomale Nanopartikel verpackt, die nach der Impfung in Körper- und Immunzellen aufgenommen werden. In ihnen wird dann das entsprechende Protein hergestellt. Als „Fremdprotein“ wird es vom Immunsystem erkannt, das gezielt Antikörper und Immunzellen gegen den Erreger bildet. Wichtig zu wissen, die Impfstoff-mRNA wird in den Körperzellen nach kurzer Zeit wieder abgebaut. Sie wird nicht in die eigentliche Erbinformation (DNA) umgewandelt und auch nicht in die menschliche DNA eingebaut. Statistisch gesehen treten Nebenwirkungen selten oder sehr selten auf. Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Corona-Impfstoffe werden durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der EU wie bei allen Arzneimitteln streng überwacht.