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Dialysepflichtiges Nierenversagen durch Überdosierung mit Vitamin D

Ende 2017 veröffentliche die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eine Drug-Safety-Mail (Sicherheitshinweis für Ärzte im Umgang mit Arzneimitteln) zum Einsatz von Vitamin D. Es wurden zwei Fallberichte vorgestellt, bei denen es durch eine vermeintlich "harmlose Vitamintherapie" mit in Internet erworbenen Vitamin-D-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu einer Hyperkalzämie (zu viel Kalzium im Blut) mit schweren gesundheitlichen Schäden gekommen war.


"Eine 78-jährige Patientin (A) und ein 60-jähriger Patient (B) hatten sich eigenständig Vitamin-D-haltige Präparate besorgt und täglich hohe Dosen (A: Vitamin D3 10.000 IE/d; B: „Vitamin D“ 50.000 IE/d) eingenommen. Beide entwickelten ein akutes Nierenversagen bei ausgeprägter Hyperkalzämie. Andere Ursachen wurden ausgeschlossen. Der Zustand der Patientin A besserte sich unter intensiver Entwässerung und Gabe von Kortison. Patient B entwickelte schwere Komplikationen und hat eine dialysepflichtige Niereninsuffizienz davongetragen (Nierenbiospie: schwerer tubulärer Schaden mit Mikroverkalkungen, passend zu hyperkalzämischer Schädigung)" (Martini B, univadis).


Vitamin D spielt über die Regulierung des Kalkgehaltes eine wesentliche Rolle für die Knochengesundheit. Ein Mangel an Vitamin-D-Mangel kann bei Erwachsenen zu Osteoporose und Osteomalazie (Knochenerweichung) führen. Um für den Körper ausreichend aktives Vitamin D produzieren zu können, benötigen wir Sonnenlicht, aus diesem Grund ist es auch als "Sonnenhormon" bekannt. Der eigentlich wirksame Stoff heißt Calcitriol. Wenn die körpereigene Aktivierung nicht ausreicht, z.B. bei fehlender Sonne im Herbst und Winter, bei bestimmten Krankheiten oder Diätfehlern kann Vitamin D in Tablettenform eingenommen werden. Über die nötige Dosierung wird in mehreren Fachgesellschaften gestritten.


Findet sich bei der Blutuntersuchung ein Mangel an Vitamin D, sollte die dann nötige Therapie unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle des Vitamin-D-Spiegels erfolgen.


Vermeiden Sie eine hochdosierte Selbstmedikation mit Vitaminen!


Lassen Sie vor einer gewünschten Behandlung eine Blutspiegelbestimmung (Achtung: meist Selbstzahlerleistung!) vornehmen und sich dann bezüglich einer Nahrungsergänzung bei Bedarf von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.



Quellen: AkdÄ Drug Safety Mail 42-2017 vom 30.11.2017; Bettina Martini, Arzneimittel-Updates, www.univadis.de

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