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Die neue Welt der digitalen Medizin – welche APP bezahlt meine Krankenkasse?
In der letzten Ausgabe hatte ich Ihnen erste eine Auswahl digitaler Anwendungen, sogenannte Apps vorgestellt. Noch einmal – unter einer App (Abkürzung von englisch Application) versteht man eine Anwendungssoftware mit einem Programm, welches eine bestimmte Funktion erfüllt...

In der letzten Ausgabe hatte ich Ihnen erste eine Auswahl digitaler Anwendungen, sogenannte Apps vorgestellt. Noch einmal – unter einer App (Abkürzung von englisch Application) versteht man eine Anwendungssoftware mit einem Programm, welches eine bestimmte Funktion erfüllt. Noch bin ich nicht näher auf die Kostenfrage eingegangen. Dies will ich hiermit nachholen.


Im Gesundheitswesen unterscheidet man drei verschiedene Kategorien, welche sich bezüglich ihrer Anforderungen und Nutzungsbedingungen erheblich unterscheiden:

  • Gesundheits-Apps
  • Digitale Medizinprodukte
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)
Gesundheits-Apps

Alle Apps, welche sich mehr oder weniger mit Gesundheit befassen und heruntergeladen werden können. Die Angebote reichen von Lifestyle-Applikationen, wie Fitness-Trackern und Ernährungs-Apps bis hin zu Medikamentenerinnerungen oder Symptomtagebüchern. 


Nutzt man alle Angebote, führt dies in die neue Welt des Biohacking, also kurz gesagt „SchnellEinfachGesund“. Die offizielle Übersetzung lautet Selbstoptimierung, man soll unter Nutzung dieser Apps Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden verbessern können, die Gesundheit in die eigenen Hände nehmen und bekommt dabei Hilfe durch verschiedene Messwerte, Hinweise und Anregungen. 


Wie kommen Sie zu einer solchen App?

Für Handy (Smartphone) oder Tablet über den App-Store: Es gibt zwei Betriebssysteme, entweder iOS (für apple-Nutzer) oder Android für alle anderen Anbieter. Einige Apps werden für beide Betriebssysteme angeboten, ein Teil jedoch nur für iOS. Auf Ihrem Handy /Tablet ist der App-Store als Icon (kleines Programmbildchen) bereits vorprogrammiert. Sie können direkt auf das Icon klicken und im App-Store nach Ihrem Wunschprogramm suchen. 


Für den Heim-PC: Geben Sie in Ihrem PC App-Store in das Suchfeld ein und es öffnen sich die von Ihnen gewünschten digitalen Supermärkte. Auch diese klicken Sie an und suchen nach Ihrer Wunsch-APP. 


Sofern man sich eine App ausgesucht haben, kann man diese herunterladen, zuvor wird der Preis angezeigt und man kann selbst entscheiden, ob es sich lohnt, den angegebenen Preis für eine solche App auszugeben. Zahlreiche Lifestyle-Apps sind jedoch kostenlos. Gesundheits-Apps dieser Kategorie werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. 


Digitale Medizinprodukte (DMP)

Hierbei handelt es sich um Anwendungen zur Behandlung von Patienten. Sie verfügen über eine Medizinproduktezulassung und verfügen über eine CE-Zertifizierung. Dazu zählen z.B. Apps zur Auswertung von Blutdruckwerten oder mit Tagebuchfunktion für Diabetiker. Die CE-Zertifizierung stellt eine Hürde dar, jedoch sind Apps dieser Funktion sicherer als Apps ohne dieses Zertifikat. 


Sie werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. 


Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Sie dienen der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen und unterliegen hohen, gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie gelten ebenfalls als Medizinprodukt und müssen eine CE-Zertifizierung vorweisen. Im Unterschied zu den DMP können DiGa jedoch auf Kassenrezept verordnet werden. Die Rezeptierung entspricht einer Arzneiverordnung. Verordnet werden können nur DiGA, welche vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet und im DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sind. Sowohl Ärzte/Ärztinnen als auch Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen können DiGAs verordnen. Das Rezept müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Von dort bekommen Sie dann den Zugangslink zum Downloaden und einen Freischaltcode für das Smarthone oder Tablet bzw. ihren PC. Dies gilt für Gesetzliche Krankenversicherung, in der PKV (Private Krankenversicherung) ist dies nicht flächendeckend der Fall. Im Zweifel sollten sich Patienten bei ihrer PKV erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Auch sind die zugelassenen DiGAs meist zeitlich begrenzt, zum Beispiel für eine Anwendungsdauer von 90 Tagen. 


Es gibt ein DiGA-Verzeichnis des BfArM  Link https://diga.bfarm.de/de. Im Suchfeld kann man dann die entsprechende Krankheit eingeben.


Leider zeigt dieses Verzeichnis unter Eingabe von Parkinson 0 Treffer an. Es gibt jedoch DiGAs für Schlaf- oder Angststörungen, Tinnitus, Schmerzen etc. welche durchaus auch für Parkinson-Betroffene in Frage kommen könnten. 


Sollte man sich für eine der vorgestellten Parkinson-Apps interessieren, ist vor dem Kauf somit die Kostenfrage zu klären.

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