Karl-Ferdinand-Broll-Straße 2-4. D-35638 Leun-Biskirchen
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Entlassmanagement

Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V – gültig ab 01.10.2017

In unserer Klinik werden Patienten vom Tag der Gründung an mit einem vorläufigen Entlassungsbrief und einem Medikamenteneinnahmeplan entlassen. 


Der ausführliche Entlassungsbrief wird dem einweisenden Arzt zugesandt. Ab 01.10.2017 setzen wir darüber hinaus ein strukturiertes Entlassmanagement um, damit Ihre reibungslose Anschlussversorgung auch weiterhin sichergestellt ist.

Paragraph
Einige Hinweise dazu:
  • Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  • Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Am Entlasstag werden Ihnen zur Weitergabe an den behandelnden Arzt ein vorläufiger Entlassbrief sowie ein Medikationsplan ausgehändigt
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