Entlassmanagement
Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V – gültig ab 01.10.2017
In unserer Klinik werden Patienten vom Tag der Gründung an mit einem vorläufigen Entlassungsbrief und einem Medikamenteneinnahmeplan entlassen.
Der ausführliche Entlassungsbrief wird dem einweisenden Arzt zugesandt. Ab 01.10.2017 setzen wir darüber hinaus ein strukturiertes Entlassmanagement um, damit Ihre reibungslose Anschlussversorgung auch weiterhin sichergestellt ist.