Jeder Parkinson-Betroffene mit einem Schwerbehindertenausweis kann sich unter bestimmten Bedingungen von der GEZ-Gebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.
Jeder Haushalt muss in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat zahlen. Die Bundesländer haben eine Erhöhung auf 18,94 Euro für 2025 abgelehnt. Dagegen klagen ARD und ZDF.
Der Beitrag fällt pro Haushalt an, egal wie viele Menschen in der Wohnung leben und ob sie tatsächlich Programme von öffentlich-rechtlichen Sendern sehen und hören oder nicht. Es ist kein Abo wie bei den Streaming-Diensten, das Sie kündigen könnten.
Parkinson-Betroffene, deren Grad der Be¬hinderung nicht nur vorüber¬gehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihrer Einschränkungen nicht an öffentlichen Veranstal¬tungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Blinde oder wesentlich seh¬behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine aus¬reichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Allerdings erfolgt dies nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Dies ist online möglich, alternativ kann man sich den Antrag ausdrucken und zusammen mit den nötigen Nachweisen schriftlich einreichen.
Einen solchen Antrag kann man unter folgendem Link downloaden:
Falls Sie bereits GEZ-Gebühren zahlen, benötigen Sie für diesen Antrag Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf dem Abbuchungsnachweis auf Ihrem Kontoauszug oder Sie haben sich diese Nummer in Ihren Unterlagen notiert.
Zudem ist eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF erforderlich.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist, und Sie dauerhaft in ein Pflegeheim umziehen müssen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hauptwohnsitz in dieser Einrichtung liegt.
Einen Antrag können Sie unter folgendem Link ausfüllen oder ausdrucken
Quellen:
