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Pflegegrad (PG) bei Parkinson-Betroffenen (Teil 1)

Früher waren es Pflegestufen, jetzt nennt man es Pflegegrad. Sofern Sie bei den Alltagsverrichtungen Hilfe bzw. Pflege benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Einige Parkinson-Betroffenen gehen davon aus, dass sie aufgrund der Diagnose sofort in einen Pflegegrad eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Viele Patienten benötigen in den ersten Krankheitsjahren keine Hilfe und sind in den Alltagsverrichtungen selbständig.

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